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Ratgeber Verkaufen und wachsen

In anderen Kaufland-Ländern verkaufen: USt, OSS und Sprachen

Europa auf einem alten Globus, aus der Nähe.

Kaufland Global Marketplace ist Kauflands Name für das Verkaufen über Ländergrenzen hinweg: „mit nur einer Registrierung wahlweise auf neun Marktplätzen verkaufen“. Neben Kaufland.de sind das Kaufland.at, .cz, .sk, .pl, .fr, .it, .nl und .es. Wer schon auf Kaufland.de verkauft, hat die Registrierung also hinter sich. Offen ist nur, was Sie für Österreich oder Polen einrichten müssen. Stand der Regeln: 30. September 2026. Den vollständigen Überblick über das Programm finden Sie auf unserer Seite Kaufland Global Marketplace.

Einen Kanal hinzufügen

Nach der Freischaltung wählen Sie einen primären Vertriebskanal. Laut Kaufland ist das nur der Kanal, den Sie zuerst eröffnen; er hat vorerst keine weiteren Auswirkungen. Weitere Kanäle fügen Sie jederzeit kostenfrei hinzu und die Grundgebühr zahlen Sie trotzdem nur einmal.

Auch ein neuer Kanal braucht Versandgruppen, Angebote in der Landessprache, Steuerinformationen, Rechtstexte, eine Retourenadresse und je nach Land EPR-Angaben, bevor Sie ihn live schalten. Die Bankverbindung hinterlegen Sie ebenfalls je Kanal, unter Einstellungen › Shop-Einstellungen › Zahlungsdaten.

Sprache: Produktdaten übersetzen lassen

Kaufland verlangt Produktdaten in der Sprache des jeweiligen Marktplatzes. Kaufland übersetzt Ihre Produktdaten kostenlos und automatisch in die Sprachen der anderen Marktplätze, nur nicht ins Deutsche. Sie schalten die Übersetzung unter Einstellungen › Shop-Einstellungen › Übersetzung & Übertragung mit der Option „Textübersetzung & Bildübertragung von Produktdaten“ ein. Auch die Übersetzung von Tickets ist laut Kaufland kostenlos.

Auch Rechtstexte kann Kaufland kostenlos übersetzen und in Ihre anderen Vertriebskanäle übertragen, unter Einstellungen › Shop-Einstellungen › Rechtstexte. Übersetzen heißt aber nicht anpassen: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung müssen laut Kaufland in der Sprache des Vertriebskanals vorliegen und dem dortigen Recht entsprechen. Eine bloße Übersetzung Ihrer deutschen AGB reicht deshalb nicht. Für Kaufland.at entfällt die Übersetzung, die Texte müssen aber zum österreichischen Recht passen.

Umsatzsteuer: OSS oder Registrierung im Land

Die gültige USt-IdNr. Ihres Unternehmenssitzes ist für jeden Kanal Pflicht. Dazu kommt je Marktplatz eine von zwei Varianten:

  • OSS: Sie nehmen am One-Stop-Shop (EU-Regelung) teil und melden die ausländische Umsatzsteuer über das BZSt.
  • Lokale USt-IdNr.: Sie registrieren sich im jeweiligen Land.

Für Kaufland.es nennt Kaufland eine Besonderheit: Das Konto wird nur mit einer gültigen, in VIES verifizierten USt-IdNr. (NIF/IVA) aktiviert. Stimmt eine Nummer nicht, blendet Kaufland den betroffenen Kanal automatisch aus, bis sie korrigiert ist.

Die Lieferschwelle von 10.000 €

Solange Ihre Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern im laufenden Kalenderjahr netto höchstens 10.000 € betragen und auch im Vorjahr nicht darüber lagen, bleibt es in der Regel bei deutscher Umsatzsteuer. Die Schwelle gilt für alle EU-Länder zusammen, nicht je Land. Darüber gilt die Umsatzsteuer des Landes, in dem der Kunde sitzt: 20 % in Österreich, 21 % in Tschechien, 23 % in Polen und in der Slowakei.

Ein Beispiel: Sie verkaufen über Kaufland.at für 1.000 € im Monat an österreichische Privatkunden und sonst nur in Deutschland. Nach zehn Monaten ist die Schwelle erreicht; ab dem Umsatz, mit dem Sie sie überschreiten, rechnen Sie mit 20 % österreichischer Umsatzsteuer. Wie viel Marge das kostet, zeigt der Artikel zu den Gebühren. Ihren Stand prüfen Sie mit dem Rechner zur EU-Lieferschwelle. Die genaue Anwendung auf Ihren Fall klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

OSS in der Praxis

Die Teilnahme beantragen Sie im BZStOnline-Portal. Sie beginnt in der Regel am ersten Tag des Kalenderquartals nach dem Antrag. Die Steuererklärung geben Sie je Quartal ab, bis zum Ende des Monats nach Quartalsende, also etwa für das dritte Quartal bis zum 31. Oktober. Bis zum selben Termin muss auch die Zahlung eingegangen sein. Ein Quartal ohne Umsätze braucht eine Nullmeldung. Für die Erklärung brauchen Sie Umsatz und Steuer je Land und je Steuersatz; aus einem Auszahlungsbericht lässt sich das nicht einfach ablesen.

Die Rechnung an den Kunden schreiben Sie weiterhin selbst, mit dem korrekten Steuersatz; oberhalb der Schwelle ist das der des Landes, in dem der Kunde sitzt. Die Landessprache ist dafür laut Kaufland nicht Pflicht, Behörden können bei einer Prüfung aber eine Rechnung in Landessprache verlangen.

Währung und Provision

Marktplatz Währung Provision
Kaufland.at, .sk, .fr, .it, .nl und .es Euro wie in Deutschland
Kaufland.cz Tschechische Krone wie in Deutschland
Kaufland.pl Złoty eigene, meist niedrigere Spalte

Kaufland wickelt Zahlungen in der Landeswährung des Marktplatzes ab. Für Tschechien und Polen können Sie das Guthaben optional in Euro auszahlen lassen. Ein Beispiel für die polnische Spalte: Computer und Unterhaltungselektronik kosten dort 4 % statt 7 %, Schmuck 12 % statt 16 %. Alle Sätze stehen unter Provision nach Kategorie.

Eine niedrigere Provision macht Polen nicht automatisch lohnender. Versand und das Preisniveau vor Ort wiegen mindestens so schwer.

EPR: je Land verschieden

  • Polen: Kaufland verlangt eine BDO-Nummer und sie muss auch auf Ihren Rechnungen für Polen stehen.
  • Frankreich, Italien, Spanien: Kaufland bietet einen EPR-Service für 1,90 € im Monat je Produktkategorie an, zuzüglich der gesetzlichen Umweltbeiträge. Auf Rechnungen für Kunden in Frankreich weisen Sie die Eco-Participation für Elektrogeräte und Möbel gesondert aus.
  • Tschechien und Slowakei: Auf Rechnungen weisen Sie die Recycling-Gebühr für Elektro- und Elektronikgeräte gesondert aus.
  • Österreich: Im Onboarding nennt Kaufland für Kaufland.at keine eigenen EPR-Angaben. Ob für Ihre Produkte in Österreich Pflichten bestehen, klären Sie trotzdem vor dem Start.

Versand ins Ausland

Für jedes Zielland legen Sie in den Versandgruppen Kosten, Versandarten und Transportzeit fest. Kaufland bietet inzwischen Versandgruppen an, die für mehrere Marktplätze zugleich gelten. Rücksendungen müssen an eine Adresse in der EU gehen. Die Lieferzeit, die der Kunde sieht, ist Ihre Bearbeitungszeit plus die Transportzeit, gezählt in Werktagen. Planen Sie für Polen oder Frankreich realistisch: Eine zu knappe Transportzeit verschlechtert Ihre Liefer-Performance.

Welches Land zuerst?

Für deutsche Händler ist Kaufland.at meist der erste Schritt: gleiche Sprache, Euro, kurze Wege. Danach hilft eine einfache Regel: Rechnen Sie je Produkt aus, was im Zielland nach Provision, Versand und dortiger Umsatzsteuer übrig bleibt, und starten Sie dort, wo die meisten Produkte über Ihrer Mindestmarge liegen.

Genau das macht der Länder-Check in Sellgrip, enthalten im Tarif Business. Er nimmt Ihr Sortiment, fragt bei Kaufland je Land Preise und Anbieter ab und rechnet mit Ihren Kosten zurück. Unter Länder sehen Sie Ihre Marktplätze nebeneinander, Tschechien und Polen in Kronen und Złoty; Pro umfasst drei Kaufland-Länder, Business alle neun. Für den Steuerberater erstellt die Buchhaltung ein Buchungsjournal und eine USt-Übersicht je Land.

Häufige Fragen

Muss ich mich für Kaufland.at neu registrieren?

Nein. Eine Registrierung gilt für alle neun Kaufland-Marktplätze. Sie fügen Kaufland.at als Vertriebskanal hinzu, kostenfrei.

Brauche ich OSS, um in Österreich zu verkaufen?

Kaufland verlangt je Marktplatz entweder eine OSS-Registrierung oder eine österreichische USt-IdNr. Welche Variante für Sie passt, hängt von Ihren Umsätzen ab; das klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Gilt die 10.000-€-Schwelle je Land?

Nein. Sie zählen Ihre Verkäufe an Privatkunden in allen anderen EU-Ländern zusammen. An Kauflands Anforderungen ändert die Schwelle nichts: OSS-Nummer oder lokale USt-IdNr. brauchen Sie je Marktplatz auch darunter.

Kostet die Übersetzung meiner Produktdaten etwas?

Nein. Kaufland bietet die Übersetzung von Produktdaten und Tickets kostenlos an.

Quellen

Redaktion Sellgrip

Geschrieben vom Team hinter Sellgrip. Jede Kaufland-Regel mit Quelle und dem Datum, an dem wir sie geprüft haben.